Meldung
Feb. 16, 2015
Bremsenprüfstände (Richtlinie 2010/48/EU)
Kategorie: Neuigkeiten
Erstellt von: preis
Die neue Gesetzgebung für Bremsenprüfstände besagt, dass alle Bremsenprüfstände, die für die Hauptuntersuchung (HU) genutzt werden, ab 01.01.2011 mit einer Schnittstelle für die Datenübertragung ausgerüstet sein müssen.
Die Richtlinie gilt für alle ab den 01.10.2011 neu in Betrieb genommenen Prüfstände. In Betrieb befindliche Prüfstände haben einen Bestandsschutz bis 2020 und müssen nicht umgerüstet werden.
Werden Bremsenprüfstände nicht zur Hauptuntersuchung verwendet, so müssen diese nicht umgerüstet werden.
Hier finden Sie die EU Richtlinie 2010/48/EU