Meldung
neues Eichrecht für Abgasmessgeräte ab Januar 2015
Ab dem 01.Januar 2015 gilt ein neues Eichrecht für Abgasmessgeräte.
Das Eichgesetz betrifft Käufer neuer Abgasmessgeräte sowie Anwender
aller Abgasmessgeräte, die zur Eichung fällig sind.
In beiden Fällen müssen fristgerechte Meldungen beim zuständigen Eichamt erfolgen.
Der folgende Link führt zu den einzelnen Infoblättern der Eichaufsichtsbehörden:
https://www.eichamt.de/extranet/?rq_Layout=Eichamt.de
--> Portal für das Gesetzliche Messwesen in Deutschland
--> NEU: Verwenderanzeige gemäß §32 MessEG
--> Infoblatt Kennzeichnung von Abgasmessgeräten (Eichrecht ab 01.Januar 2015)
--> Infoblatt für Verwender von Abgasmessgeräten ab dem 01.02.2015